Darf ich den Swiss-Trac im Flugzeug mitnehmen?

Der Swiss-Trac und die enthaltenen Trockenbatterien erfüllen die geltenden Sicherheitsvorschriften der Airlines (IATA/ICAO Special Provision A67). Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, das Rollstuhlzuggerät als Hilfsmittel zu Ihrem Rollstuhl im Frachtraum kostenlos zu transportieren.
Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft frühzeitig und senden Sie die Swiss-Trac Transport- und Batteriebestätigung mit.

Nutzen Sie das separat erhältliche Transportbanner zum Schutz Ihres Swiss-Trac und klären Sie ab, ob Ihr Swiss-Trac Ladegerät im Reiseland funktioniert. Im Merkblatt für Flugreisen finden Sie weitere Informationen zur Reisevorbereitung und zum Flug.

Batterie- und Transport-Bestätigung (Deutsch)
Batterie- und Transport-Bestätigung (Englisch)
MSDS Material Safety Data Sheet (Englisch)
Anleitung zum Transportbanner
Merkblatt Flugreisen mit dem Swiss-Trac (SPV)

Formular: Elektrische Mobilitätshilfe (Swiss)
Formular: Elektrische Mobilitätshilfe (Lufthansa)

Aktualisiert am 20.12.2023
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